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Finanzierung

 

Den Flüchtlingen ist es bis zu einem 3 monatigen Aufenthalt laut Gesetz nicht gestattet in Deutschland zu arbeiten, demnach ist die Gemeinde Leopolsdhöhe dazu verpflichtet die Flüchtlinge finanziell zu unterstützen.

Die Flüchtlinge in Leopoldshöhe bekommen von der Gemeinde je nach Anzahl Familienmitglieder Vergütung. Als Beispiel betrachtet man eine dreiköpfige Familie mit einem Vater und zwei Kindern mit einer finanziellen Hilfe von ca. 860 € pro Monat, wobei nach dem 6 Monatigen Aufenthalt Kindergeld noch hinzukommt. Das Geld welches sie bekommen ist ausschließlich nur für deren Eigenbedarf (z.B. Nahrungsmittel) gedacht,da die Gemeinde die Unterhaltskosten, wie Kosten für die Unterkunft und für die Möbel übernimmt.
Allerdings ist dies nicht immer Vorteilhaft,da die Flüchtlinge somit nicht lernen mit Geld umzugehen, da sie andere Kosten nicht tragen müssen und dadurch ihr Geld nicht sinnvoll nutzen.

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