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Einbürgerung in Deutschland

 

 

Die Flüchtlinge in Deutschland werden nicht sofort eingebürgert.

Angekommen in Deutschland, müssen sich die Flüchtlinge entweder auf der Polizeistation oder bei der Asylzentrale als ein Asylbewerber vorstellen. Dort findet zunächst eine Gesundheitsuntersuchung statt.

Nach der Gesundheitsuntersuchung bekommen die Asylbewerber die BÜMA, welches ein vorläufiges Aufenthaltspapier mit einer begrenzten Gültigkeitsdauer ist und bescheinigt lediglich, dass sich die schutzsuchende Person nicht illegal, sondern zwecks Asylantragstellung in Deutschland aufhält, das nach einem Monat abläuft.

Danach bekommen sie eine Duldung (können erst mal in Deutschland leben und werden nicht abgeschoben), die alle 3 Jahre verlängert werden muss. In der Zeit sind sie in Deustchland anerkannt und können auch arbeiten. Die wirkliche Einbürgerung kann allerdings erst nach 8 Jahren aufenthalt in Deutschland stattfinden und das auch nur wenn sie den Einbürgerungstest bestehen, andernfalls kriegen sie lediglich eine Aufenthaltsgenehmigung, welche immer wieder verlängert werden muss.

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